Einwilligung bei öffentlichen Kontakten

Bestätigen Sie einen berechtigten geschäftlichen Zweck, bevor Sie öffentliche Suchergebnisse zu Ihren Kontakten kopieren.

RL

RUBINLAKE Team

Aktualisiert: 13. Juni 2026

Manche Personen unter Finden → Kontakte sind öffentliche Profile. Bevor RUBINLAKE sie in die Kontakte Ihrer Organisation kopiert, müssen Sie bestätigen, dass Ihre Nutzung rechtmäßig und zweckgebunden ist.

Wann der Einwilligungsdialog erscheint

Die Bestätigung erscheint, wenn Sie:

  • Öffentliche Suchergebnisse zu Kontakten kopieren (einzeln oder in Masse)
  • Öffentliche Profile in Abläufen zu Listen hinzufügen, die eine Einwilligung erfordern

Was Sie bestätigen

RUBINLAKE bittet Sie zu bestätigen, dass:

  1. Sie Daten nur für einen berechtigten geschäftlichen Zweck abrufen und nutzen (z. B. B2B-Kommunikation oder Recruiting).
  2. Der Zugriff für diesen Zweck erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
  3. Sie die Daten rechtmäßig und zweckgebunden nutzen und wissen, dass Ihr Zugriff protokolliert werden kann.

Alle Kontrollkästchen müssen akzeptiert sein, bevor das Profil freigeschaltet wird.

Tipps für Teams

  • Kopieren Sie nur Profile, mit denen Sie unmittelbar weiterarbeiten wollen.
  • Dokumentieren Sie Ihren Outreach- oder Recruiting-Zweck danach in Notizen oder Aufgaben.
  • Schulen Sie neue Nutzer in diesem Ablauf, damit klar ist, warum die Einwilligung nötig ist.

Verwandte Aktionen

Nach Einwilligung und Speichern können Sie Kontaktdetails anreichern, die Person zu Listen hinzufügen oder mit einem Recruiting-Job verknüpfen.

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