Kapitel 8 von 8

8Handlungsempfehlungen

10 Min. Lesezeit · 2 Abbildungen · 1 Tabelle · 33 Quellen

Ein Hersteller vernetzter Produkte hat weniger als ein Jahr, bis der CRA am 11. Dezember 2027 vollständig gilt. Die Meldepflicht für Schwachstellen besteht bereits. Der Hersteller sollte bis Ende März 2027 eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle binnen 24 Stunden melden können und die CRA-Klasse jedes Produkts kennen. Bis zur Jahresmitte folgt die Architektur, bis zum Herbst ein Pilot an einer Produktlinie und vor dem Stichtag die Konformitätsbewertung. Das Kapitel ordnet die Maßnahmen drei Rollen zu, legt sie in einem Zwölfmonatsplan fest, nennt die Förderprogramme, die einen Teil der Kosten übernehmen, und schließt mit fünf Leitfragen.

8.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung entscheidet über die Größe der Flotte, auf die sich die Sicherheitskosten verteilen, und über das Backend, das Updates, Zertifikate und Meldungen abwickelt. Beides bestimmt die Kosten (F4, F5).

  • Ein gemeinsames Geräte-Backend für alle Produktlinien zur Regel machen, mit einem Update-Dienst, einer PKI und einem Schwachstellenprozess. Nach unserem Kostenmodell sinkt der Sicherheitsaufschlag von rund 2,30 € je Gerät und Monat bei 1.000 Einheiten auf unter 0,30 € bei 100.000 (F5).
  • Sicherheit nicht als einmaliges Projekt budgetieren, sondern als laufende Kosten von rund einem halben Euro je Gerät und Monat, und diese in Produktpreis und Serviceverträge einkalkulieren (F4). Den Data Act einmal für das ganze Unternehmen budgetieren, für eine Exportschnittstelle und einen Prozess zur Datenweitergabe.143
  • Die Verantwortung für Produktsicherheit einer Person übertragen und ihr die Befugnis geben, eine Meldung ohne weitere Freigabe abzugeben (F1).
  • Den folgenden Zwölfmonatsplan ab Januar 2027 finanzieren und quartalsweise überprüfen. Die Fristen verschieben sich nicht, wenn die Normen sich verspäten (F1, F2).
  • OTA-Dienst und Mobilfunktarif nach ihren Kosten über fünf Jahre auswählen, nicht nach dem Chippreis (F4). Von jedem Plattform- und OTA-Anbieter eine schriftliche Zusage für den Unterstützungszeitraum der eigenen Produkte und einen dokumentierten Exportweg verlangen.
  • Entscheiden, ob Tracking als Service verkauft wird, und den Preis an Pauschalen je Asset ausrichten, nicht an den Stücklistenkosten des Tags.357 Werkzeugortung als Integration in die Baustellen-Gateways der Bauunternehmen planen, nicht als eigenes Gateway-Netz.207, 391

8.2 Produkt und Entwicklung

Die Entwicklung trifft die Designentscheidungen, die sich nach der Auslieferung nicht mehr ändern lassen (F3, F4, F6).

  • Secure Boot, einen Hardware-Vertrauensanker, eine eindeutige Geräteidentität und den Provisionierungsweg in der Fertigung für jedes Produkt, das 2027 auf den Markt kommt, vor dem Platinenlayout festlegen. Keines davon lässt sich per Firmware-Update nachrüsten, und in unserem Kostenmodell ist das Secure Element der kleinste Kostenposten (F4, F5).
  • Gateways als Teil der Maschine auslegen, zusammen mit ihr verkaufen und dokumentieren und ihre Kernfunktion als Maschinenanbindung beschreiben, nicht als Netzschutz, damit sie in der Standardklasse des CRA bleiben149 (F3).
  • Schreibzugriffe des Gateways auf Sicherheitsfunktionen konstruktiv ausschließen und SPS-Firmware getrennt von den Paketen des Gateways signieren, damit Kunden Sicherheitskorrekturen einspielen können, ohne ihren Prozess neu zu qualifizieren.168, 171
  • Kein Firmware-Release ohne SBOM im Format der BSI TR-03183 und ohne Abgleich mit bekannten Schwachstellen freigeben54 und jeden Treffer an ein benanntes Sicherheitsteam leiten, das binnen 24 Stunden an die ENISA melden kann (F1).
  • Geräteidentitäten, Update-Schlüssel, Update-Dienst und Ortungsdienst hinter einer eigenen Schnittstelle betreiben, die den Verkauf eines Anbieters oder die Abkündigung eines Cloud-Dienstes übersteht.
  • Den 2G-Fallback aus Tracker- und Gateway-Designs streichen und Batterien für den Nutzer entnehmbar machen oder die Ausnahme dokumentieren, bevor das Design eingefroren wird77, 169 (F6).

8.3 Compliance

Compliance verantwortet die Pflicht, die heute gilt, und die Einstufung, die alle späteren Kosten bestimmt (F1, F3).

  • Den Meldeweg über die zentrale Meldeplattform der ENISA verantworten und in einer Übung testen, bevor ein echter Fall eintritt133, 171 (F1). Einen gemeinsamen Meldeprozess für CRA und NIS 2 einrichten, wenn das Unternehmen auch unter NIS 2 fällt. Er leitet Produktschwachstellen an die Meldeplattform und Vorfälle in den eigenen Systemen an die nationale Behörde.166
  • Die bereits ausgelieferten Geräte in die Meldepflicht einbeziehen, nicht nur die laufende Produktion (F1).
  • Die CRA-Einstufung aller Produkte verantworten und an der Durchführungsverordnung der Kommission zu den Produktkategorien ausrichten149 (F3).
  • Die Konformität jetzt an den grundlegenden Anforderungen aus Anhang I bewerten, statt auf harmonisierte Normen zu warten, und die Nachweise je Anforderung ablegen (F3). Zertifizierte Funkmodule und Secure Elements sparen Arbeit, ersetzen aber nicht die Bewertung des ganzen Produkts.171
  • Für wichtige Produkte frühzeitig Kontakt zu den Stellen aufnehmen, die eine CRA-Notifizierung angekündigt haben (F3).
  • Für Schweizer Produkte den gesetzlichen Vertreter nach dem Data Act benennen und die CRA-Pflichten in jeden Vertrag mit einem EU-Einführer aufnehmen: Dokumentation, Kontaktangaben auf dem Produkt, Mitwirkung bei Schwachstellen.170, 171 Für Schweizer Maschinen zusätzlich einen Einführer oder Bevollmächtigten in der EU benennen und für Maschinen nach Anhang I eine notifizierte Stelle in der EU als Rückfalloption vorhalten, solange das Maschinenkapitel des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung nicht an die neue Maschinenverordnung angepasst ist.343, 349

8.4 Der Zwölfmonatsplan

Die Pflichten bestimmen die Reihenfolge des Plans. Die bereits geltende Meldepflicht kommt zuerst, die Konformitätsbewertung für Produkte, die nach dem 11. Dezember 2027 in Verkehr kommen, zuletzt171 (Tabelle 18). Der Plan beginnt im Januar 2027 und richtet sich an einen Hersteller mit einer bis fünf vernetzten Produktlinien und einer gemeinsamen Entwicklungsorganisation.

Monat ab Erscheinen Phase Ergebnis Zugehörige Frist Beruht auf
1-3 Meldung und Einstufung Ein funktionierender CRA-Meldeprozess; jedes Produkt einer CRA-Klasse und einer Kategorie der Maschinenverordnung zugeordnet CRA-Meldepflicht, gilt seit 11.09.2026; Maschinenverordnung, 20.01.2027 F1, F3
4-6 Lückenanalyse und Architektur Eine Lückenliste je Produkt gegen die Anforderungsmatrix; eine Zielarchitektur und eine kalkulierte Stückliste Gestaltungspflicht des Data Act für neue Produkte, gilt seit 12.09.2026 F4, F5
7-9 Pilot Eine Produktlinie in der Zielarchitektur: Secure Element, signierte OTA-Updates, SBOM je Release, Datenschnittstelle Batterieverordnung, 18.02.2027; 2G-Abschaltung, 2028 F6
10-12 Bewertung und CE-Kennzeichnung Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung für jedes Produkt, das nach dem 11.12.2027 in Verkehr kommt CRA vollständig, 11.12.2027 F3
Tabelle 18: Maßnahmenplan für die ersten zwölf Monate

8.4.1 Monate 1-3: Meldung und Einstufung

Das erste Quartal gilt der Pflicht, die bereits besteht. Bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder einem schwerwiegenden Vorfall muss der Hersteller binnen 24 Stunden eine Frühwarnung abgeben, binnen 72 Stunden eine Meldung und danach einen Abschlussbericht, über die zentrale Meldeplattform der ENISA und auch für Produkte, die bereits am Markt sind.133, 156, 171

  1. Die verantwortliche Person und ihre Vertretung benennen und sicherstellen, dass eine von beiden binnen 24 Stunden über eine Meldung entscheiden kann.
  2. Sich auf der Meldeplattform der ENISA registrieren und klären, welches CSIRT zuständig ist. Bei einem Schweizer Hersteller richtet sich das nach dem Wirtschaftsakteur in der EU, mit dem er zusammenarbeitet.
  3. Eine Richtlinie zur Offenlegung von Schwachstellen und eine Kontaktadresse für Sicherheitsmeldungen auf der Website veröffentlichen.
  4. Ein Verzeichnis aller Produkte mit digitalen Elementen am Markt anlegen, mit den Firmware-Ständen der Geräte im Einsatz.
  5. Jedes Produkt einer CRA-Klasse zuordnen (Standard, wichtig Klasse I oder II, kritisch) und bei Maschinen prüfen, ob sie unter Anhang I der Maschinenverordnung fallen.
  6. Jede Einstufung mit Ermessensspielraum, etwa bei einem eigenständig verkauften Gateway, samt Begründung dokumentieren.

Die Einstufung bestimmt die Kosten aller weiteren Schritte. Ein Produkt der Standardklasse darf sich nach Modul A selbst bewerten, ein wichtiges Produkt braucht eine harmonisierte Norm oder eine notifizierte Stelle.171 Die Durchführungsverordnung der Kommission zu den Kategorien gilt seit dem 21. Dezember 2025 und entscheidet über Grenzfälle.149

8.4.2 Monate 4-6: Lückenanalyse und Architektur

Im zweiten Quartal prüft der Hersteller jedes Produkt gegen die Anforderungsmatrix der fünf Rechtsakte und legt das Zieldesign fest. Anhang I des CRA setzt den Maßstab: sichere Voreinstellungen, Integrität und Vertraulichkeit, ein erklärter Unterstützungszeitraum und eine Schwachstellenbehandlung mit SBOM171 im Format der BSI TR-03183.54

  1. Je Produktlinie eine Lückenanalyse gegen die Matrix durchführen, eine Zeile je Anforderung, mit den heute vorhandenen Nachweisen.
  2. Den Unterstützungszeitraum je Produkt festlegen und veröffentlichen, denn der CRA verlangt, ihn beim Kauf anzugeben.
  3. Die Bausteine der Zielarchitektur wählen: Funk, Secure Element oder TPM, Geräteidentität und PKI, OTA-Dienst, SBOM-Werkzeug, Datenschnittstelle.
  4. Die Zielarchitektur für die geplante Flottengröße kalkulieren, einschließlich des Sicherheitsaufschlags.
  5. Die gewählte Funktechnik auf die 2G-Abschaltung prüfen.
  6. Die Data-Act-Schnittstelle für Produkte entwerfen, die ab jetzt in Verkehr kommen, mit den entstehenden Produktdaten, dem Zugriffsweg des Nutzers und dem Format.

Diese Entscheidungen lassen sich später nicht mehr korrigieren. Die deutschen 2G-Netze werden zwischen dem 30. Juni 2028 und Ende 2028 abgeschaltet. Ein 2027 verkauftes Produkt mit fünf Jahren Lebensdauer ist dann noch im Einsatz.77 Die Sicherheitsfunktionen des Geräts lassen sich nach der Auslieferung nicht nachrüsten. Die Pflicht des Data Act zum Datenzugang ab Werk gilt für vernetzte Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden.170

8.4.3 Monate 7-9: Pilot

Im dritten Quartal muss sich das Design an einer Produktlinie bewähren, von der Provisionierung im Werk über ein signiertes Update an ausgelieferte Geräte bis zu einer Testmeldung über den Meldeprozess aus dem ersten Quartal.

  1. Für eine Fertigungscharge die Geräteidentitäten im Werk provisionieren und in der PKI registrieren.
  2. Ein signiertes und, wo nötig, verschlüsseltes Firmware-Update an die Pilotflotte ausrollen und einen Rollback testen.
  3. Die SBOM-Erzeugung in der Build-Pipeline der Pilotlinie automatisieren.
  4. Eine Meldeübung mit einer simulierten, aktiv ausgenutzten Schwachstelle durchführen, von der Erkennung bis zur Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden.
  5. Die Data-Act-Schnittstelle mit einem Nutzer und, falls relevant, einem vom Nutzer benannten Dritten testen.
  6. Bei batteriebetriebenen Produkten prüfen, dass der Endnutzer Gerätebatterien entnehmen und ersetzen kann und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass haben, beides Pflicht ab dem 18. Februar 2027.

Die Batterieregel trifft vor allem Werkzeuge und Tracker. Viele Tracker sind vergossen oder versiegelt und verstoßen damit gegen die Pflicht zur Entnehmbarkeit, sofern keine Ausnahme greift169 (F6).

8.4.4 Monate 10-12: Bewertung und CE-Kennzeichnung

Im letzten Quartal entstehen Dokumentation und Konformitätsbewertung, damit jedes Produkt am Tag der vollen Geltung des CRA die CE-Kennzeichnung tragen kann.171 Neue Maschinen unterliegen bereits ab dem 20. Januar 2027 der Maschinenverordnung.168

  1. Je Produkt die technische Dokumentation zusammenstellen: Risikobeurteilung, Anforderungsmatrix mit Nachweisen, SBOM, Unterstützungszeitraum, Prüfberichte.
  2. Für Produkte der Standardklasse die interne Kontrolle nach Modul A durchführen und die EU-Konformitätserklärung ausstellen.
  3. Für wichtige Produkte ohne zitierte harmonisierte Norm einen Termin bei einer notifizierten Stelle sichern, sobald die erste notifiziert ist.
  4. Die Nutzerinformation aktualisieren: Unterstützungszeitraum, Sicherheitskontakt, sichere Außerbetriebnahme, Datenzugang.
  5. Vertrieb und Service darüber informieren, was sich für ausgelieferte Produkte und für Ersatzteile ändert.
  6. Die erste jährliche Überprüfung planen. Harmonisierte Normen können die nächste Bewertung vereinfachen, sobald die ersten zitiert sind.

Der Normungsauftrag sieht die harmonisierten CRA-Normen für Router, Modems, Switches und Firewalls zum 30. Oktober 2026 vor.147 Die Veröffentlichung ihrer Fundstellen im Amtsblatt folgt erst danach. Ein Plan für 2027 kann deshalb nicht mit ihnen rechnen. Schweizer Hersteller folgen demselben Plan und benennen im ersten Quartal zusätzlich einen Wirtschaftsakteur in der EU.

8.5 Förderung der CRA-Umsetzung

Es gibt weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz einen nationalen Zuschuss für die CRA-Umsetzung (Anhang E). Die beiden offenen Ausschreibungen, die den CRA ausdrücklich nennen, sind europäisch. SECURE fördert KMU mit bis zu 30.000 € bei einer Förderquote von 50 %,353 und ein Ausschreibungsthema im Programm Digitales Europa fördert die Umsetzung der EU-Rechtsakte zur Cybersicherheit.280

2026 ist das Angebot weiter geschrumpft. Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 keine neuen Anträge mehr an,387 KMU.DIGITAL wird 2027 nicht fortgeführt,414 und in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen endeten die Digitalisierungszuschüsse der Länder.250, 282, 386 Die Nachfolger des KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits zahlen einen Zuschuss von 3 oder 5 % erst ab Stufe 2.235, 237

Nur wenige Programme haben noch eine Antragsfrist mit festem Datum. MID-Digitale Prozesse öffnete am 19. Oktober 2026.294 SECURE schließt am 11. Dezember 2026,353 die Ausschreibung 2026 des FFG-Basisprogramms am 31. Dezember 2026,313 KIRAS am 26. Februar 2027317 und der Digitalbonus.Bayern Ende 2027.29 Die übrigen Programme sind geschlossen oder laufen ohne Frist. Ein Hersteller kann etwa den ERP-Förderzuschuss der KfW jederzeit zusammen mit dem Kredit über seine Hausbank beantragen,237, 238 und auch L-Bank, aws erp-Kredit, Innosuisse und die steuerliche Förderung kennen keine Frist.

Ein deutscher Hersteller finanziert die CRA-Umsetzung deshalb realistischerweise über einen KfW-Kredit der Stufe 2 oder 3 mit Zuschuss und über die Forschungszulage, deren Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € im Jahr gestiegen ist.35, 62 Ein österreichischer Hersteller nutzt das FFG-Basisprogramm und die Forschungsprämie, ein Schweizer ein Innosuisse-Projekt mit Forschungspartner.

8.6 Fünf Leitfragen

Fünf Fragen zeigen, ob ein Unternehmen bereit ist. Jede sollte sich mit Ja beantworten lassen.

  1. Erreicht eine Frühwarnung zu einer ausgenutzten Schwachstelle heute innerhalb eines Tages die ENISA, auch für ein Produkt, das vor Jahren verkauft wurde?
  2. Könnten Sie die CRA-Klasse jedes Gateways und jedes anderen Grenzfalls heute gegenüber einer Marktüberwachungsbehörde begründen?
  3. Ist in jedem Produkt, das Sie 2027 auf den Markt bringen, die Sicherheit in Hardware verankert, vom Bootvorgang bis zur Geräteidentität?
  4. Wickelt ein einziges Backend die Updates, Zertifikate und Schwachstellenmeldungen aller Ihrer Produktlinien ab?
  5. Funktioniert jeder Tracker und jedes Gateway, das Sie 2027 verkaufen, auch nach der 2G-Abschaltung, und kann der Nutzer die Batterie wechseln, wo keine Ausnahme greift?

Ein Nein bei der ersten Frage bedeutet, dass eine geltende Pflicht nicht erfüllt ist. Ein Nein bei einer der übrigen Fragen bedeutet ein Kosten- oder Marktrisiko für die Produkte des Jahrgangs 2027.

Kurz gesagt

Die Fristen bestimmen die Reihenfolge der Arbeit, nicht der Stand der Normen. Ein Hersteller, der auf die Veröffentlichung harmonisierter Normen im Amtsblatt wartet, beginnt die Konformitätsbewertung zu spät für seine Produkte des Jahres 2027. Er finanziert die Umsetzung im Wesentlichen aus eigenen Mitteln. Kredite und steuerliche Forschungsförderung entlasten ihn nur geringfügig.

Quellen in diesem Kapitel33

Nummeriert wie im vollständigen Quellenverzeichnis und im PDF.

  1. [29] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. (2026). Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm. https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
  2. [35] Bescheinigungsstelle Forschungszulage. (2025). Steuerliches Investitionssofortprogramm: Änderungen bei der Forschungszulage. https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/steuerliches-investitionssofortprogramm
  3. [54] Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. (2026). Technische Richtlinie BSI TR-03183: Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte (Teil 1 v1.0.0, Teil 2 SBOM v2.1.0, Teil 3 v1.0.0, Teil H v1.1.0). https://www.bsi.bund.de/dok/TR-03183
  4. [62] Bundesministerium der Justiz. (2026). Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363). https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg/
  5. [77] Bundesnetzagentur. (2026). 2G-Abschaltung. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/2GAbschaltung/start.html
  6. [133] ENISA. (2026). The CRA Single Reporting Platform is launched. https://www.enisa.europa.eu/news/the-cra-single-reporting-platform-is-launched
  7. [143] European Commission. (2022). Impact assessment report accompanying the proposal for a Data Act, SWD(2022) 34 final. https://publications.europa.eu/resource/cellar/490c2d61-961f-11ec-b4e4-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1
  8. [147] European Commission. (2025). Annexes to the Commission Implementing Decision on a standardisation request to CEN, Cenelec and ETSI as regards products with digital elements in support of Regulation (EU) 2024/2847, C(2025) 618 final, 3 February 2025 (M/606). https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/api/files/C(2025)618_1/de00000001069729
  9. [149] European Commission. (2025). Commission Implementing Regulation (EU) 2025/2392 of 28 November 2025 on the technical description of the categories of important and critical products with digital elements pursuant to Regulation (EU) 2024/2847. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2392/oj
  10. [156] European Commission. (2026). Cyber Resilience Act - Reporting obligations (last update 11 September 2026). https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/cra-reporting
  11. [166] European Parliament and Council. (2022). Directive (EU) 2022/2555 on measures for a high common level of cybersecurity across the Union (NIS 2 Directive). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj
  12. [168] European Parliament and Council. (2023). Regulation (EU) 2023/1230 on machinery (Machinery Regulation). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj
  13. [169] European Parliament and Council. (2023). Regulation (EU) 2023/1542 concerning batteries and waste batteries (battery passport). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj
  14. [170] European Parliament and Council. (2023). Regulation (EU) 2023/2854 on harmonised rules on fair access to and use of data (Data Act). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
  15. [171] European Parliament and Council. (2024). Regulation (EU) 2024/2847 on horizontal cybersecurity requirements for products with digital elements (Cyber Resilience Act). https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj
  16. [207] Hilti Deutschland. (2026). ON!Track Asset Management. https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/services/tool-services/on-track.html
  17. [235] KfW. (2025). New ERP promotional loans for innovation and digitalisation. https://www.kfw.de/About-KfW/Newsroom/Latest-News/Pressemitteilungen-Details_855872.html
  18. [237] KfW. (2026). ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512). https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Digitalisierung-(511-512)/
  19. [238] KfW. (2026). ERP-Förderkredit Innovation (513, 514). https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Innovation-(513-514)/
  20. [250] L-Bank. (2025). Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante. https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html
  21. [280] Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung. (2026). DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-EULEG. https://nkcs.bund.de/de/foerderprogramme/DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-EULEG
  22. [282] NBank. (2026). Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ (ausgelaufen). https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Ausgelaufene-F%C3%B6rderungen/Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ-(ausgelaufen).html
  23. [294] NRW.BANK. (2026). Mittelstand Innovativ & Digital (MID). https://www.nrwbank.de/mid
  24. [313] Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft. (2026). Basisprogramm 2026. https://www.ffg.at/ausschreibung/basisprogramm-2026
  25. [317] Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft. (2026). KIRAS Sicherheitsforschung. https://www.ffg.at/kiras
  26. [343] Schweizerische Eidgenossenschaft. (2026). Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, SR 0.946.526.81, Fassung vom 22. Dezember 2017. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/276/de
  27. [349] Schweizerischer Bundesrat. (2025). Faktenblatt Technische Handelshemmnisse (MRA), 13.06.2025. https://www.europa.eda.admin.ch/dam/de/sd-web/5ux6SWfoouHr/005%20Faktenblatt%20Technische%20Handelshemmnisse%20(MRA)%20(DE).pdf
  28. [353] SECURE project consortium. (2026). SECURE: Second Open Call for micro, small and medium-sized enterprises under the scope of the Cyber Resilience Act. https://www.secure4sme.eu/
  29. [357] Sensolus. (2026). Sensolus pricing. https://www.sensolus.com/pricing/
  30. [386] Thüringer Aufbaubank. (2026). Digitalbonus Thüringen. https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
  31. [387] Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. (2026). Befristeter Antragsstopp für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Dringlichkeitsanfrage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW) und Antwort, Drucksache 8/4021 vom 30. Juli 2026. https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/108588
  32. [391] Trackunit. (2026). Trackunit hardware: Raw, Pass, Spot, Kin, Beam. https://trackunit.com/
  33. [414] Wirtschaftskammer Österreich. (2026). KMU.DIGITAL. https://www.kmudigital.at/
Maxim Babarinow
AutorMaxim BabarinowGründer und CEO, RUBINLAKE

Seit zehn Jahren im industriellen IoT. Gründete 2021 RUBINLAKE, zuvor Head of Industrial IoT bei einem Halbleiterhersteller für industrielle Kommunikation.

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Zur Übersicht
  1. 1Fristen und Geltungsbereich
  2. 2Geräteanforderungen
  3. 3Kosten je Gerät
  4. 4Technologie und Architektur
  5. 5Schwerpunkt Logistik-Tracking
  6. 6Schwerpunkt Österreich und Schweiz
  7. 7Anbieterlandschaft
  8. 8Handlungsempfehlungen
  9. AMethodik
  10. BRechtsgrundlagen
  11. CKostenmodell
  12. DAnbieterverzeichnis
  13. EFörderprogramme
  14. Über RUBINLAKE
  15. Haftungsausschluss
  16. Quellen